Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Dauerhafter Datenträger 
 
(iVm Verbraucherdarlehensverträgen)

Als dauerhafter Datenträger wird jedes Medium bezeichnet, welches Verbraucher/Unternehmer ermöglicht, an sie gerichtete Informationen zu speichern.
 
Voraussetzung ist, dass die zum Zweck der Information gespeicherten Daten für eine angemessene Dauer einsehbar sind und dass die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Daten möglich ist. 

Diskussion