Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 
 
VORAUSSETZUNGEN 

I. Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner
II. Voraussetzungen des VSD
1. Leistungsnähe des Dritten
2. Gläubigernähe -> urspr. Wohl + Wehe
3. Erkennbarkeit 1+2 für Schuldner
4. Schutzbedürftigkeit des Dritten 
III. Keine Einwendungen des Schuldners 

Diskussion