_ÖR Lücken

Klagen, Kommunalrecht

Wonach sind Organe und Organteile beteiligten- und prozessfähig?

§61 Nr.1 richtet sich nur an natürliche und juststische Personen, die der öffentlichen Gewalt gegenüberstehen. Deshalb gilt §61 Nr.2 analog. 

Diskussion