_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Klagen

Welche Folgen hat ein Fristversäumnis der Klage, dass unverschuldet eintritt?

Gemäß den Vorgaben der §§177 ZPO auf die 41 VwVfG und 3 BayVwZVG verweisen, ist eine schuldlose Verfristung nicht zu vertreten. Es wird ohne Antrag gem. § 60 VwGO wiedereingesetzt. 

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