_ÖR Lücken

Kommunalrecht

Gibt es einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes?

Art. 46 II 1 GO erkennt dem Bürgermeister die Verantwortung zu, die Tagesordnung zu erstellen. In Verbindung mit dem Antragsrecht jedes GRM, das nur Sinn macht, wenn auch TOP eingebracht werden können, ergibt einen Anspruch der Mitglieder auf Aufnahme TOP. Formelle Voraussetzungen sind ggf. in der selbst gegebenen GO vorhanden.

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