_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Klagen, Kommunalrecht

Gibt es ein Prüfungsrecht des BGM bezüglich eingebrachter TOP?

Nein, kein materielles. Aber ein formelles insofern, dass er prüfen kann, ob es sich um eine örtliche Angelegenheit handelt iSd Art. 28 II GG, Anhaltspunkt können der eigene und übertragene Wirkungskreis sein.

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