_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Klagen

Wodurch unterscheiden sich §§123 und 80 V VwGO?

Die beiden Eilrechtsbehelfe unterscheiden sich dahingehend, dass 80 V sich auf eine Anfechtungs in der Hauptsache bezieht. Dabei wird die sofortige Vollziehbarkeit des VA angegriffen und die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Wenn es um Feststellung, Leistung oder Verpflichtungsklage geht, gilt 123 VwGO. Dabei wird ein Anordnungs- oder Sicherungsgrund geprüft.

Diskussion