_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Klagen

Welche zwei wesentlichen Punkte müssen im Eilrechtsschutz nach §80 V VwGO in der Begründetet geprüft werden?

Zunächst die formelle RMK des sofortigen Vollzugs (Begründung und Abwägung). Und dann eine Interessenabwägung, die summarische Prüfung der Hauptsache und eine Interessenabwägung im Übrigen.

Diskussion