Unirep

Gesellschaftsrecht

Grundsatz der Selbstorganschaft

  • gilt für Personengesellschaften
  • verbietet es, sämtliche Gesellschafter von Geschäftsführung und Vertretung auszuschliessen und diese auf Dritte zu übertragen
  • Mindestens ein Gesellschafter muss immer zur Geschäfsführung befugt sein

Diskussion