Unirep

Gesellschaftsrecht

Abgrenzung Geschäftsführung/Vertretung

  • Geschäftsführung (Innenverhältnis) ist geschäftliches (also rechtsgeschäftliches und tasächliches) Handeln für die Gesellschaft/Gesellschafter im Innenverhältnis (Dürfen)
  • Vertretung ist rechtsgeschäftliches Handeln für die Gesellschaft/Gesellschafter nach außen (Können)

Diskussion