Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Ansprüche wegen unbefugter Kommerzialisierung des APR

*Drei Möglichkeiten der Schadensberechnung 
 
1) Tatsächlicher Schaden (inkl. entgangenem Gewinn)
 
2) Abstrakter Wertausgleich iHv einer fiktiven Lizenzgebühr (in Anlehnung an § 97 II 3 UrhG)
 
3) Analog § 97 II 2 UrhG Herausgabe des durch den Eingriff erzielten Verletzergewinns 
 
P: Erforderlichkeit der Lizenzbereitschaft? BGH (+)
 

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