Allgemeines

BtMG, Nebenstrafrecht

Unterschied zwischen den INPOL-Abfragemodi „Fahndungsauskunft“ und „Vollauskunft“

Wird im Modus „Fahndungsauskunft“ abgefragt, kommt es nur zum
Trefferfall, wenn die Person aktuell entweder im INPOL oder im SIS zur Fahndung ausgeschrieben ist (zur Festnahme, Einreiseverweigerung, Aufenthaltsermittlung usw.). Im Trefferfall werden neben den rechtmäßigen Personalien die aktuelle(n) und ggf. inaktuellen Ausschreibungen aus INPOL und SIS sowie – wenn vorhanden – der bayerische Landes-KAN (mit Informationen zu Haftnotierungen, zur Unterlagengruppe, zu den Falldaten, zur Personenbeschreibung, zur erkennungsdienstlichen Behandlung, zu Alias-Personalien und zu personengebundenen Hinweisen) angezeigt.
 
Wird im Modus „Vollauskunft“ abgefragt, kommt es zum Trefferfall, wenn die Person in einem der Datenbestände (INPOL, SIS, Bundes-KAN, Landes-KAN) – unabhängig, ob aktuell oder nicht aktuell – erfasst ist. Im Trefferfall werden alle Daten aus den vorgenannten Beständen angezeigt.

Für beide Abfragemodi gilt, dass grundsätzlich nur Daten recherchiert und angezeigt werden, für die der Abfragende die Berechtigung besitzt (z.B. nicht für den geschützten Grenzfahndungsbestand).

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