Allgemeines

BtMG, Nebenstrafrecht

Sinn und Zweck von KAN

Der KAN ist ein EDV-gestütztes, personenbezogenes Kriminalaktenerschließungssystem. Er soll dem Auskunftsberechtigten eine erste kriminalistische/ kriminologische Beurteilung einer Person ermöglichen und darüber hinaus Auskunft geben, bei welcher Dienststelle diese Erkenntnisse in Akten geführt werden.
  • Hinweise für das taktische Vorgehen und die Eigensicherung der Polizei zu geben
  • Ablauf und Grundlagen polizeilichen Handelns zu dokumentieren

  • auf Rundfragen bei einer Vielzahl von Polizeidienststellen zu verzichten und damit die Ermittlungen zu verkürzen

  • die fristgerechte Aktenaussonderung und Datenlöschung durch ein automatisiertes einheitliches Verfahren zu gewährleisten

  • zwischen landesweit und bundesweit bedeutsamen Tatenbeständen zu unterscheiden

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