Definitionen StR

Strafrecht AT

Mittäterschaft bei bloßer Handlung im Ausführungsstadium 

  1. Nach der eingeschränkt subjektive Theorie möglich, wenn der Täter die Tat als eigene will und einen objektiven Tatbeitrag geleistet hat. 
  2. Nach der Tatherrschaftslehre kann auch eine Vorbereitungshandlung Mittäterschaft begründen, wenn das Minus bei der Ausführung durch das Plus bei Vorbereitung aufgewogen wird

Diskussion