Definitionen StR

Strafrecht AT

Zeitpunkt des Ansetzen bei Mittäterschaft 

  1. Gesamtlösung (h.M.): Alle Mittäter setzen in dem Moment an, in dem ein Einzeltäter ansetzen würde.
  2. Strenge Einzelllösung: Das Ansetzen wird für jeden Täter einzeln Betrachtet (GegArg: Mit § 22 nicht zu vereinbarende Ausweitung der Strafbarkeit nach § 30 
  3. Modifizierte Einzellösung: Grds. wird das Ansetzen für jeden einzeln beurteilt, jedoch liegt frühestens ein Ansetzen vor, wenn der Einzeltäter angesetzt hätte (GegArg: Zurechnung wird untergraben) 

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