_ÖR Lücken

Kommunalrecht

Was ist die Definition einer öffentlichen Einrichtung?

Gem. Art. 21 GO ist eine öffentliche Einrichtung: 
- Im öffentlichen Dienst unterhalten
- Durch Widmungsakt (Satzung oÄ)
- allgemeine Benutzung durch Gemeindeangehörige möglich
-  Verfügungsgewalt der Gemeinde

Diskussion