_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Kommunalrecht

Welche Rechtsnatur hat ein fach-  bzw. rechtsaufsichtlicher Akt und warum?

Bei der Rechtsaufsicht ist es unstreitig ein VA, da eine Außenwirkung (ggü eigenständiger Gemeine) bejaht wird. 

Bei der Fachaufsicht ist der VA strittig, weil Gemeinde in diesen Aufgaben nur der verlängerte Arm des Staates ist. Aber dadurch, dass Gemeinde eigener Rechtsträger ist und sie einen gewissen Spielraum bei der Aufgabenerfüllung hat, ist auch hier ein VA iE zu bejahen.

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