_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Kommunalrecht

Gibt es ein Rückwirkungsverbot? Wie kann dort differenziert werden?

Nein, das gibt es nur im StGB. 

Man unterscheidet zwischen der

Rückbewirkung von Rechtsfolgen
Hier wird bei gegenwärtigen, noch nicht abgeschlossenen Sachverhalte die Rechtsfolge geändert. Das ist zulässig, in den Grenzen des Rechtsstaatssgebotes 

Tatbestandliche Rückanknüpfung
Ein neues Gesetz ändert mit Wirkung für die Vergangenheit die Rechtslage. Das ist regelmäßig wegen des Vertrauensschutzes nicht zulässig. Ausnahmen: Es wird kein Vertrauen enttäuscht (Besserstellung), ungeordnete Schwebezustände werden bereinigt, es ist lediglich eine Überbrückung für einen rechtsleeren Raum

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