Gesetzliche Schuldverhältnisse

Kausalzusammenhang bei Verkehrsunfällen_Herausforderungsfall

Fall:
  • Verkehrsunfall durch A verursacht, Dritter B kommt dem Verkehrsunfall auf Gegenfahrbahn entgegen und kann nicht mehr rechtzeitig bremsen, er überfährt Opfer auf Straße
  • Hat sich A gem. § 7 StVO strafbar gemacht?
    probl. ist haftungsbegründende Kausalität
    - Äquivalenztheorie (+)
    - Adäquanztheorie (+)
    dann prüfen, ob
    • entscheidend ist, ob die Handlung des Dritten durch das Haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ganz ungewöhnliche Folge darstellt 
    • unerheblich ist, dass auch B zu schnell und ohne Licht unterwegs war! 

Diskussion