Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Anspruch aus §§ 687 II, 678 (angemaßte Eigengeschäftsführung) neben EBV anwendbar?

-> auch bei Vorliegen einer Vindikationslage wären die §§ 687 II 1, 678 jedenfalls neben den §§ 687 ff. anwendbar, da derjenige, der sich ein fremdes Geschäft anmaßt, nicht schutzwürdig ist 

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