Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Eigentumsverlust nach § 959
 
-> Dereliktion 
 
*einseitiges RG, bestehend aus zwei Elementen 
 
1) Besitzaufgabe als Realakt 
2) WE

1) WE 
-> Handeln in der Absicht auf sein Eigentum zu verzichten 
-> Nicht empfangsbedürftige WE (ungleich OEH -> SONDERN: tatsächlicher Wille (§ 133) des Eigentümers) 
-> Eigentümerbefugnisse § 903
 
*s.a. ÖR Abfallgesetze, § 15 Kreislaufwirtschaftsgesetz 
 
2) Besitzaufgabe 
-> Besitz iSv § 854 = tatsächliche Sachherrschaft getragen von natürlichem Herrschaftswillen
-> Besitzaufgabe: willentliche und freiwillige Beendigung der tatsächlichen Sachherrschaft 

Diskussion