Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

STR. Ob nach Eintritt der verschärften Haftung eine Berufung auf § 818 III nicht mehr in Betracht kommt oder ob die Regelung anwendbar bleibt für den Fall, dass sich aus den allgemeinen Vorschriften keine Herausgabepflicht ergibt 

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