Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

P: Kann der Eigentümer der Sache nach deren Untergang noch (die Verfügung eines Nichtberechtigten) genehmigen?

- Genehmigung setzt jedenfalls Verfügungsbefugnis noch zum Zeitpunkt der Genehmigung voraus 
 
STR. insbesondere Möglichkeit einer Genehmigung, wenn vorher Eigentumsverlust iSv §§ 946 ff. erfolgt ist

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