Unirep

vertragl. SV

(P): Anwendung von § 326 II S. 2 auf Selbstvornahme des Käufers i.R.d. Mängelbeseitigung

(P): Eigentlich nicht anwendbar, da gem. Abs. 1 S.2 bei Unmöglichkeit des Nacherfüllungsanspruchs die Gegenleistungspflicht gerade nicht entfällt - Anwendung des Rechtsgedankens?
  1. eA Lit.: Ja
  2. Rspr.: nein
    • Kaufgewährleistungsrecht abschliessend
    • Recht zur 2. Andienung und damit auch Prüfungsrecht, ob der Mangel besteht, werden unterlaufen

Diskussion