_StR Lücken

Beim Versicherungsbetrug und missbrauch: Worin besteht die Bereicherungsabsicht genau?

Die besteht darin, einen bestehenden Anspruch gegen die Versicherung abzuschöpfen. Es muss sich um einen eigenen Anspruch handeln. Es erfolgt keine Zurechnung Dritte, auch EGH (keine Fremd

Ausnahmen: Prokurist. 

Diskussion