_StR Lücken

Wen schützt §266b und wann trifft er zu?

266b schützt das ausstellende Kreditinstitut und nur der berechtigte Karteninhaber kann Täter sein (Sonderdelikt). Es trifft zu, wenn die Garantiefunktion einer Scheck (EC) oder Kreditkarte ausgenutzt wird. (Hierfür bedarf es aber 3-Personen-Verhältnis, das ist so gut wie nie gegeben, da heutzutage Echtzeit-Abfrage des Limits/Verfügbarkeit. 

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