_StR Lücken

Wie ist der Gewaltbegriff in §240 auszulegen?

Früher mit der "Vergeistigung" des Gewaltbegriffes, nahm man auch psychischen Zwang an. Das ist heutzutage nicht mehr so, es muss ein physisches Hindernis bestehen, damit dies als Gewalt zählen kann. Dieses Hindernis besteht bei einer Sitzblockade entweder in der 1. Reihe Autos davor oder bei einem anderen Hindernis darin. Die Menschen sind kein Hindernis! 

Achtung: Die Autofahrer der ersten Reihe sind doloses Werkzeug, die Sitzblockierer mittelbare Täter. 

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