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StPO

Darf in der Revision die sachliche Unzuständigkeit gerügt werden?

Eigentlich ist es unschädlich, wenn ein höheres Gericht entscheidet, weil es den Beschuldigten nicht benachteiligt. Allerdings steht auch §269 unter dem Vorbehalt des Art. 101 GG, wonach ein Willkürverbot gilt und der Angeklagte seinem gesetzlichen Richter nicht entzogen werden darf. 
Dafür muss das Gericht aus völlig sachfremden Gründen für zuständig angenommen haben. 

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