Unirep

vertragl. SV

(P): Wann ist ein Sachmangel unerheblich i.S.d. § 323 V S. 2?

  • eA: Erheblichkeit (+), wenn Mängelbeseitigungskosten bei 3-5 % des Kaufpreises liegen
    • Gesetzesbegründung
    • altes Schuldrecht
  • aA: 10 %
    • Erheblichkeitsschwelle dient nicht mehr dazu, zu klären, ob überhaupt Gewährleistungsansprüche bestehen
  • BGH: Einzelfallbezogene Interessenabwägung, Restriktives Verständnis der Unerheblichkeit, idR Erheblichkeit ab 5 %
    • Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
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