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vertragl. SV

Bürgschaft: Bestimmtheitsgrundsatz

Jede Bürgschaftserklärung muss dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen. Danach müssen sich aus der Bürgschaftserklärung neben den Vertragsparteien jedenfalls durch Auslegung auch die Art und der Umfang der Hauptschuld ermitteln lassen

Diskussion