Unirep

gesetzl. SV

Schadensberechnung: Fallgruppen, in denen keine Vorteilsanrechnung erfolgt (5)

  • Freiwillige Leistung Dritter
  • Leistungsverpflichtungen Dritter
  • Erbschaften
  • Eigene Anstrengungen des Geschädigten, den Schaden zu mindern, die über die Pflicht aus § 254 II hinausgehen
  • Mit eigenen Aufwendungen vom Geschädigten erkaufte Vorteile (Versicherung)

Diskussion