_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Kommunalrecht

Wonach bestimmt sich bei deiner agierenden Verwaltungsgemeinschaft die Passivlegitimation einer Klage?

Die Aufgaben der VGem bestimmen sich nach Art. 4 VGemO. Darin wird aufgesplittet nach eigenem und übertragenem Wirkungskreis. 

Agiert die VGem im eigenem WK, dann agiert sie mittels GR Beschluss (als Behörde der Gemeinde) und ist selber auch passivlegitimiert. 

Agiert die VGem im übertragenen WK, dann beschließen die Organe (Art. 6 VGemO) und sie sind selber auch passivlegitimiert. 

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