Ref- Strafstation

Beschwerde

= gegen Beschlüsse und Verfügungen
 
I. einfache Beschwerde §§ 304ff
- nicht fristgebunden
- falls Gericht nicht abhilft: Vorlage an Beschwerdegericht über StA; falls Beschwerde des Beschuldigten mit Stellungnahme; bei Vorlage an OLG über GenStA
- Entscheidung nach § 309
- ggfs weitere Beschwerde §§ 310ff
 
II. sofortige Beschwerde §§ 311, 304ff
- binnen 1 Woche nach Eingang/Zustellung
- grds keine Abhilfeentscheidung; Ausnahme: Verletzung rechtlichen Gehörs
- Vorlage an Beschwerdegericht

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