_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Polizeirecht

Ist ein VA bereits erledigt, welche Klageart kommt dann in Betracht?

Eigentlich kommt ebenfalls die Feststellungsklage gem. §43 in Betracht, da sich Voraussetzung und Tenorierung daran orientieren. Allerdings betrifft diese nur ein Rechtsverhältnis und kein VA. Die VwGO trennt zwischen Rechtsbehelfen mit VA Bezug und die FFK ist dank ihrer Tenorierung rechtsschutzintensiver. Die Feststellungsklage hat weder Gestaltungswirkung, noch bewirkt sie einen Vollstreckungstitel. 


Ebenso: Ein VA begründet ein Rechtsverhältnis und ist trotz Nichtigkeit wirksam. Damit kann ein VA nicht effektiv überprüft werden mit der Feststellungsklage. Die FFK §113 I S. 4 ist spezieller.

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