_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Polizeirecht

Wodurch unterscheidet sich eine Freiheitsentziehung von der Freiheitsbeschränkung?

Die Freiheitsentziehung ist, wenn die Polizei mit Zwang, tatsächlich die Freiheit qualifiziert beschränkt. Das gilt als repressive Maßnahme und die ordentlichen Gerichte sind zuständig. 

Ist es eine bloße Beschränkung ist dies präventiv.

Diskussion