_StR Lücken

Wie unterscheiden sich die Tatvarianten des §259?

Verschaffen: wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Sache nicht – und zwar auch nicht übergangsweise auf den Täter übergeht, sondern durch das Handeln des Täters unmittelbar vom Vorbesitzer an einen dritten Erwerber weitergeleitet wird.

Absetzen/Absatzhilfe: Meint die erfolgreiche wirtschaftliche Verwertung. Ob es Absetzen oder Absatzhilfe ist, unterscheidet sich danach wie stark weisungsgebunden der Täter agiert.

Diskussion