_StR Lücken

Welches Problem stellt sich bei den sogenannten Denkzettelfällen?

In diesen Konstellationen kennzeichnet den Täter eine außertatbestandliche Zielerreichung. Das heisst es wird schwierig, wenn man den Rücktritt durch "Ablassen" annehmen möchte. 

eA; Es fehlt an einer honorierugswürdigen Rücktrittsleistung
aA: irrelevant, weil er ja doch auf Tötung verzichtet und man muss von normierten TBM zurücktreten und das hat er ja. Es darf keine Analogie zulasten des Täters gemacht werden.

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