Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Produzentenhaftung § 823 I (Hersteller, Fehlertypen)

*Hersteller = jeder Hersteller: wird weit verstanden und umfasst neben industriellen Herstellern auch Inhaber von Kleinbetrieben
 
*Verletzung einer Verkehrspflicht: Haftung für Produkte regelmäßig eine Haftung für mittelbare Schadensverläufe oder Unterlassen 
-> nur tatbestandsmäßig, wenn pflichtwidrig -> resultiert meist aus Annahme
 
*Fehlertypen:
 
1. Konstruktionsfehler: Hersteller verpflichtet, Produkt konzeptionell so zu konstruieren, dass aus seiner Verwendung keine Gefahren für Rechtsgüter entstehen
 
2. Fabrikationsfehler: Hersteller muss Produkt so herstellen, dass es keine Gefahren für die Rechtsgüter Dritter verursacht 
 
3. Instruktionsfehler: Hersteller verpflichtet, durch Infos und Warnhinweise eine unsachgemäße Verwendung zu verhindern
 
4. Produktbeobachtungspflicht 

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