Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Haftungsvermeidung für Hersteller (Fehler)

1) Konstruktionsfehler: Nachweis, dass es sich um einen, zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkennbaren Entwicklungsfehler handelt (dann aber ggf. Produktbeobachtungspflicht)
 
2) Fabrikationsfehler: sich bzgl. sämtlicher am Produktionsprozess beteiligter Mitarbeiter entlastet (dezentralisierter Entlastungsbeweis gilt hier nicht)
 
3) Instruktionsfehler: nachweist, dass er alle zumutbaren Informationspflichten erfüllt hat 

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