V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist ein Werkvertrag?

Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer zur Herstellung eines Werkes

gegen Bezahlung des Entgelts (Werklohn) durch den Werkbesteller. Bei einem Werkvertrag ist nicht vorgeschrieben, wann, wo und wie der Werkunternehmer arbeiten soll. Ein Werkvertrag ist auf Erfolg ausgerichtet. Der Werkunternehmer ist dabei als selbständiger Unternehmer, ohne persönliche Arbeitspflicht, mit eigenen Mitteln und nach eigenem Plan tätig. Er ist nicht in die Unternehmensorganisation des Werkbestellers eingegliedert. Wurde das Werk erstellt und der Werklohn bezahlt, ist der Vertrag wirksam erfüllt. Der Werkvertrag ist somit ein Zielschuldverhältnis. Die Vertragsparteien beim Werkvertrag sind der Werkunternehmer und der Werkbesteller. Es handelt sich dabei um eine Leistung, die speziell für die Bedürfnisse des Werkbestellers hergestellt wird. Der Werkvertrag ist ein zweiseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft, das durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt.

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