Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

Haftungsbegründende Kausalität bei der Produzentenhaftung aus § 823 I 

- Es kommt idR Beweiserleichterung für Geschädigten zum Tragen -> Bei Unterlassung einer Warnung kann eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, dass der Geschädigte die Verletzung bei ordnungsgemäßer Information vermieden hätte (Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens)
 
-> Schädiger muss Anscheinsbeweis nicht widerlegen, es reicht, wenn er die Vermutung erschüttert, indem er die ernsthafte Möglichkeit eines untypischen Geschehensablaufs darlegt

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