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gesetzl. SV

Def.: Höhere Gewalt, § 7 StVG

Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das unvorhersehbar ist und weder bei größter Sorgfalt, noch wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

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