Unirep

gesetzl. SV

Anweisungsfälle Bereicherungsrecht

= Überweisung trotz fehlender Anweisung
  • keine Leistung durch die Bank
  • Aus obj. Empfängerhorizont Leistung des Kontoinhabers
    -> Korrektur des Leistungsbegriffs erforderlich? hM: ja, Leistung nur (+), wenn der Anschein einer Leistung dem Anweisenden zugerechnet werden kann (genaue Anforderungen umstritten)
    • eA: Direktkondiktion kommt dann nicht in Betracht, wenn der Anweisende den zurechenbaren Rechtsschein einer eigenen Leistung gesetzt hat
    • hM: Wertungen § 675j: Maßgeblich ist nur, ob eine wirksame Anweisung vorliegt

Diskussion