_ÖR Lücken

Klagen

Worin kann das besondere Feststellungsinteresse der FFK §113 I S. 4 liegen?

- Konkreter Wiederholungsgefahr
- Schwerwiegender Grundrechtseingriff
- Rehabilitationsinteresse (bei Öffentlichkeit)
- Vorbereitung eines AmtshaftungsAS (hier allerdings nur, wenn bereits vor Erhebung erledigt ist, sonst kein Recht auf bestimmtes Gericht und ordentlicher Rechtsweg, Vorfragenkompetenz der Zivilgerichte 17 II GVG)

Diskussion