_ÖR Lücken

Polizeirecht

Was bedeutet konkrete Gefahr?

Eine Gefahr liegt vor, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung bei ungehindertem Geschehensablauf eine drohende Schädigung eines geschützten Rechtsgutes (öfftl. Sicherheit & Ordnung) eintreten könnte.

Der Unterfall dringende Gefahr bezeichnet den Gefahreneintritt für ein wichtiges Rechtsgut.

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