_ÖR Lücken

Polizeirecht

Definiere: 

Drohende Gefahr (Gefahrenverdacht)

Gefahr im Verzug 

Gegenwärtige Gefahr 

Drohende Gefahr ist noch vor der konkreten Gefahr. 

Gefahr im Verzug ist schon wahrscheinlicher der Gefahreneintritt. 

Gegenwärtige Gefahr ist wenn ein unmittelbarer Schadenseintritt gegeben ist. 

Diskussion