Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

P: Begrenzung der Erstattung des fiktiven Reparaturaufwands durch Wiederbeschaffungskosten 
 
*Frage, ob die Erstattung des fiktiven Reparaturaufwands (fiktive Reparaturkosten + merkantiler Minderwert) nicht durch den Wiederbeschaffungswert, d.h. die Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug oder sogar durch den Wiederbeschaffungsaufwand (Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert als dem Preis, den der Geschädigte bei einem Gebrauchtwarenhändler für das Unfallfahrzeug erzielen kann) begrenzt werden 

hM: Die die Wiederbeschaffung ggü. einer Wiederherstellung des KfZ als gleichartig + gleichwertige Maßnahme und somit als Naturalrestitution nach § 249 II aufasst ergibt sich dies aus dem Wirtschaftpostulat (Merkmal "erforderlich") 
 
aA: Sieht Wiederbeschaffung vor dem Hintergrund, dass das verunfallte KfZ selbst hierdurch nicht wieder hergestellt wird, als Wertersatz iSd § 251 I an (kommt zu keinem anderen Ergebnis, da hier das Kriterium der Verhältnismäßigkeit der Aufwendungen nach § 251 II 1 zu berücksichtigen ist
 
BGH: Differenzierte Betrachtung s.S. 3f. Fall 9A

Diskussion