Wintersemester 18/19

Wann wird der §179 analog angewendet (4) und warum?

Grund: gleiche Interessenlage
 
a) Bei Handeln unter fremden Namen 
 
b) Wenn der Vertreter zwar zum Ausdruck bringt, dass er für eine namentlich nicht bezeichnete Person handele, er aber später trotz Aufforderung den Vertretenen nicht benennt, ist es dem Erklärungsempfänger nicht möglich, seine Rechte gegen den Vertretenen geltend zu machen
 
c) Gibt der Vertreter seine Erklärung im Namen einer nicht existierenden Person ab, bleibt dem Erklärungsempfänger nur die Möglichkeit, sich unter analoger Anwendung des § 179 an den Vertreter zu wenden 
 
d) Beim Handeln eines Boten ohne Botenmacht wird der Geschäftsherr nicht gebunden, und der Erklärungsempfänger muss geschützt werden

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