Wintersemester 18/19

Rechtssscheinsvollmacht

Vollmachten, die von vornherein nicht bestanden haben, bei denen der Dritte jedoch aufgrund des Erscheinungsbildes, welches sich ihm darbietet, annehmen darf, dass eine Vollmacht erteilt worden sei
 
(Entwicklung der Rechtssprechung: Anscheins-/Duldungsvollmacht)

Diskussion