Wintersemester 18/19

Stellvertretung(Handlung im fremden Namen) --- Handeln unter fremden Namen
 
2 Unterscheidungen

Beim Handeln unter fremden Namen benutzt der Handelnde einen fremden Namen als eigenen.
Kriterium: Wie hat der Erklärungsempfänger die Erklärung aufzufassen?
 
  1. Namenstäuschung: Der unter fremden Namen handelnde will auch für sich handeln und der Empfänger versteht ihn auch so, dann kommt ein Geschäft zwischen den Beiden zustande (Eigengeschäft des Handelnden), wenn dem Empfänger der Name des Handelnden gleichgültig ist. 
  2. Identitätstäuschung: Kein Geschäft des Handelnden liegt vor, wenn es dem Erklärungsempfänger entscheidend darauf ankommt, dass er mit dem wirklichen Namensträger abschließt
    ->kein Eigengeschäft (Schutz des Dritten)
    ->Fremdgeschäft, aber: Schutz des wahren Namensträgers, daher §§177, 179 analog
 

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